Behörden und Bußgelder
Trunkenheit am Steuer: Entzug der Fahrerlaubnis, Verweigerung der Atemalkoholprüfung: Was tun nach georgischem Recht
Welche Stufen der Trunkenheit am Steuer es gibt, welche Fristen für die Blutprobe und die Anfechtung gelten, wer den Entzug der Fahrerlaubnis anordnet und wann die Fahrerlaubnis zurückgegeben wird.
Was tun
- Stufe: Trunkenheit liegt bei einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als 0,3 Promille vor (Kodex über Verwaltungsdelikte (KVD), Art. 116); bei mehr als 0,3 bis 0,7 Promille — Aussetzung der Fahrerlaubnis für 6 Monate (KVD, Art. 116); bei mehr als 0,7 Promille oder Verweigerung der Kontrolle — Aussetzung für 1 Jahr (KVD, Art. 116). Der Fahrer ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Innenministeriums überprüfen zu lassen (Gesetz über den Straßenverkehr, Art. 21).
- Fristen: Nach dem Alkoholtest hat man das Recht, innerhalb von 2 Stunden eine Blutprobe abzugeben bzw. sich einer klinisch-laborativen Untersuchung zu unterziehen (KVD, Art. 116); bestätigt die Untersuchung den Befund nicht, erfolgt die Befreiung von der Sanktion (KVD, Art. 116); bei einer Nachmessung wird angenommen, dass die Konzentration um 0,15 Promille pro Stunde sinkt (KVD, Art. 116), deshalb sofort in die Klinik. Anfechtung — 10 Tage ab Zustellung; eine aus triftigem Grund versäumte Frist wird wiederhergestellt (KVD, Art. 273).
- Wer entscheidet: Über Abs. 1 und 2 entscheidet der Streifenbeamte vor Ort und verhängt die Sanktion sofort (KVD, Art. 209); die Aussetzung wird bei der vorgesetzten Amtsperson angefochten, danach vor Gericht (KVD, Art. 272); eine Gerichtsgebühr fällt nicht an (KVD, Art. 272). Abs. 3, 5, 6, 8 und 9 (Wiederholung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfall) entscheidet das Bezirks- (Stadt-)Gericht (KVD, Art. 208); das Gericht prüft sie innerhalb von 3 Tagen (KVD, Art. 262).
- Erschwerende Umstände (nachfragen): Wiederholung während des Entzugs — Geldbuße von 2 000 Lari, Arrest von 5 bis 15 Tagen, der Entzug verlängert sich um 1 Jahr (KVD, Art. 116); ohne Fahrerlaubnis oder bei einer Aussetzung aus anderem Grund — Geldbuße von 2 000 Lari (KVD, Art. 116); mit leichter Beschädigung von Eigentum oder Gesundheit — Geldbuße von 2 000 Lari und Entzug für 3 Jahre (KVD, Art. 116).
- Rückgabe der Rechte: Die Entzugsfrist läuft ab Zustellung (Kenntnisnahme) des Beschlusses (KVD, Art. 303); bei einem Erstverstoß kann die Frist verkürzt werden, aber nicht vor Ablauf der Hälfte der Frist (KVD, Art. 302).
- Abgrenzung zum StGB: Strafrechtliche Verantwortung besteht, wenn ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln unter Alkoholeinfluss zu Gesundheitsschäden oder zum Tod geführt hat (Strafgesetzbuch (StGB), Art. 276); Fahren unter Drogeneinfluss ist sofort eine Straftat nach dem StGB (StGB, Art. 276).
- Berechnung: Bei Verzug der Geldbuße nach Art. 116 — საურავი 500 Lari (KVD, Art. 116).
- Verfahren: Bei Bestätigung des Befunds oder Verweigerung untersagt der Polizeibeamte vor Ort das Weiterfahren (KVD, Art. 116).
- Zuständige Stellen: Streifenpolizei → übergeordnete Amtsperson des Innenministeriums → Bezirks- (Stadt-)Gericht.
- Beweismittel: Ausdruck des Alkomaten, Beschluss mit Zustelldatum, Bescheinigung über die Blutuntersuchung mit Entnahmezeit, Video der Bodycam.
- Fallstricke: Der erste Vorfall ist keine „gerichtliche Entziehung“, sondern eine Entscheidung des Streifenbeamten vor Ort. Die Verweigerung der Kontrolle entspricht der höchsten Stufe. Eine Wiederholung ohne Gesundheitsschaden ist keine Strafsache, sondern nach dem KVD zu behandeln (Geldbuße, Arrest).
Unbedingt prüfen
- Promillestufen und Dauer (6 Monate / 1 Jahr; Verweigerung der Kontrolle = 1 Jahr)
- Recht auf Blutuntersuchung innerhalb von 2 Stunden nach dem Test und Befreiung bei negativem Ergebnis
- Wer entscheidet (Polizei vor Ort; Gericht bei Wiederholung, Unfall oder Fahren ohne Fahrerlaubnis) und die 10-Tage-Anfechtungsfrist
- Folgen der Wiederholung während des Entzugs (Geldbuße, Verwaltungsarrest, Verlängerung des Entzugs)
- Wann die Entzugsfrist läuft und die Möglichkeit der Verkürzung nach Ablauf der Hälfte
Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)
საქართველოს ადმინისტრაციულ სამართალდარღვევათა კოდექსი
- მუხლი 116. სატრანსპორტო საშუალების ალკოჰოლური სიმთვრალის მდგომარეობაში მართვა და სატრანსპორტო საშუალების მართვასთან დაკავშირებული სხვა, ცალკეული ადმინისტრაციული სამართალდარღვევები
- მუხლი 262. ადმინისტრაციულ სამართალდარღვევათა საქმეების განხილვის ვადები
- მუხლი 273. ადმინისტრაციული სამართალდარღვევის საქმეზე მიღებული დადგენილების გასაჩივრების ვადა
- მუხლი 303. სპეციალური უფლების შეჩერების ვადის გამოანგარიშება
- მუხლი 272. ადმინისტრაციული სამართალდარღვევის საქმეზე დადგენილების გასაჩივრების წესი
- მუხლი 302. სპეციალური უფლების შეჩერების ვადის შემცირების საფუძველი და წესი
- მუხლი 209. შინაგან საქმეთა ორგანოები
- მუხლი 208. რაიონული (საქალაქო) სასამართლოს განსჯადი ადმინისტრაციულ სამართალდარღვევათა საქმეები
- მუხლი 271. ადმინისტრაციული სამართალდარღვევის საქმეზე მიღებული დადგენილების გასაჩივრების უფლება