Grundrechte

Beschwerde beim Bürgerbeauftragten Georgiens gegen Handlungen staatlicher Stellen: Was tun nach georgischem Recht

Wann und wie Sie sich mit einer Beschwerde an den Bürgerbeauftragten Georgiens (Public Defender) wenden können, auch wenn Sie festgenommen oder inhaftiert sind, und welche Befugnisse er hat und welche nicht.

Was tun

  1. Anwendbarkeit: Beschwerden jeder Person und Organisation über Handlungen und Akte staatlicher Stellen, Kommunalverwaltungen, öffentlicher Einrichtungen und Amtsträger (Gesetz Georgiens über den Bürgerbeauftragten, Art. 13); einschließlich Entscheidungen einer öffentlichen Einrichtung und der Verletzung der Rechte von Festgenommenen, Verhafteten oder anderweitig Freiheitsentzogenen (Gesetz Georgiens über den Bürgerbeauftragten, Art. 14); kostenlos, keine Gebühr (Gesetz Georgiens über den Bürgerbeauftragten, Art. 16); eine wiederholte Beschwerde zu einer bereits entschiedenen Frage ohne neue Umstände kann unberücksichtigt bleiben (Gesetz Georgiens über den Bürgerbeauftragten, Art. 14).
  2. Freiheitsentzogene Personen: Der Bürgerbeauftragte trifft Festgenommene und Inhaftierte ohne Zeugen (Gesetz Georgiens über den Bürgerbeauftragten, Art. 19); das Treffen ist vertraulich, Abhören und Überwachung sind verboten (Art. 19); Briefe von Inhaftierten an den Bürgerbeauftragten sind vertraulich, Öffnen und Zensieren sind verboten (Art. 15); bei einer Prüfung hat er ungehinderten Zugang zu jeder Stelle, einschließlich Orten der Freiheitsentziehung (Art. 18).
  3. Ablauf der Prüfung: Der Bürgerbeauftragte entscheidet selbst, ob er eine Prüfung einleitet, und teilt dem Beschwerdeführer seine Entscheidung und die Ergebnisse mit (Art. 17); Dokumente und Auskünfte auf Anfrage sofort oder spätestens innerhalb von 10 Tagen (Art. 18).
  4. Was er kann: Ergebnis sind Vorschläge und Empfehlungen an die Stelle zur Wiederherstellung der Rechte (Art. 21); die Stelle ist verpflichtet, die Empfehlung zu prüfen und das Ergebnis innerhalb von 20 Tagen schriftlich mitzuteilen (Art. 24); bei Anzeichen einer Straftat, Vorschlag an die Ermittlungsbehörden, ein Verfahren einzuleiten (Art. 21); Vorschlag, die Schuldigen disziplinarisch oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (Art. 21).
  5. Was er nicht kann: einen Akt aufheben oder Geld einziehen; gerichtliche Verfahren prüft der Bürgerbeauftragte erst nach Rechtskraft der Entscheidung (Art. 18). Daher Fristen für die Anfechtung bei der Stelle bzw. vor Gericht und die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht aufschieben; eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten hindert nicht die Anrufung internationaler Organe (Art. 14).
  6. Wohin wenden: Bürgerbeauftragter (Verwaltung, regionale Büros); parallel: übergeordnete Behörde bzw. Gericht, Staatsanwaltschaft.
  7. Beweise: wer, wann, wo und welche Behörde; Kopien von Akten und Antworten; ärztliche Bescheinigung, Fotos von Verletzungen; Kontaktdaten von Zeugen.
  8. Fallstricke: auf das Ergebnis der Prüfung warten und dabei die Frist zur Anfechtung des Akts vor Gericht verpassen; erwarten, dass der Bürgerbeauftragte die Entscheidung aufhebt oder eine Entschädigung zuspricht.

Unbedingt prüfen

  • worüber und von wem Beschwerden erhoben werden können (Handlungen staatlicher Stellen und Amtsträger; Rechte von Festgenommenen); kostenlos
  • Besuch bei Festgenommenen und Inhaftierten: Treffen ohne Zeugen, Briefe aus Haftanstalten werden nicht geöffnet
  • Ergebnis: Empfehlung (die Stelle muss innerhalb von 20 Tagen antworten), Vorschlag zu Ermittlungen oder disziplinarischer Verantwortung
  • der Bürgerbeauftragte hebt keine Entscheidungen auf und zieht kein Geld ein; Fristen für die Anfechtung bei der Stelle bzw. vor Gericht parallel einhalten

Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)

საქართველოს სახალხო დამცველის შესახებ

საქართველოს კონსტიტუცია

საქართველოს სისხლის სამართლის საპროცესო კოდექსი

საქართველოს სისხლის სამართლის კოდექსი

Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge folgen der geltenden Fassung des Gesetzes — prüfen Sie sie am Text des jeweiligen Artikels.

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