Arbeitsverhältnis
Personalabbau aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen: Was tun nach georgischem Recht
Welche Fristen, Abfindungen und Ansprüche bei einem Personalabbau gelten, wann eine Entlassung nur vorgeschoben ist und welche Sonderregeln für Massenentlassungen bestehen.
Was tun
- Fristen: Anforderung der Begründung — 30 Kalendertage ab Benachrichtigung; Antwort — 7 Tage (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48). Klage — 30 Kalendertage ab Begründung (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48). Ohne Anforderung gelten 30 Kalendertage ab Benachrichtigung (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48). Fehlt die Antwort, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48).
- Geld: Benachrichtigung 30 Kalendertage im Voraus und Abfindung von mindestens einem Monatsgehalt (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48) oder 3 Kalendertage im Voraus und mindestens zwei Monatsgehälter (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48). Hinzu kommt die Entschädigung für nicht genommenen Urlaub (Arbeitsgesetzbuch, Art. 31). Die Endabrechnung erfolgt spätestens 7 Kalendertage nach Beendigung (Arbeitsgesetzbuch, Art. 44).
- Realität: Grundlage „a“ sind wirtschaftliche, technologische oder organisatorische Veränderungen, die den Personalabbau NOTWENDIG machen (Arbeitsgesetzbuch, Art. 47). Der Arbeitgeber beweist seine Einwände (Zivilprozessordnung Georgiens, Art. 102). Scheinbar ist der Abbau, wenn auf dieselbe Stelle eine neue Person eingestellt wird und die Aufgaben gleich bleiben.
- Warum gerade dieser Arbeitnehmer: Eine Schwangere (ab Mitteilung) und eine Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub dürfen nicht entlassen werden (Arbeitsgesetzbuch, Art. 47). Eine Rangfolge für die Weiterbeschäftigung kennt das Gesetz nicht, doch die Auswahl nach einem diskriminierenden Merkmal ist verboten. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber (Arbeitsgesetzbuch, Art. 7). Ein Wechsel des Eigentümers des Unternehmens allein ist kein Grund (Arbeitsgesetzbuch, Art. 50).
- Massenentlassung: Als Massenentlassung gilt die Entlassung innerhalb von 30 Tagen von mindestens 10 Arbeitnehmern (bei 20–100 Beschäftigten) oder 10 % (bei mehr als 100 Beschäftigten) (Arbeitsgesetzbuch, Art. 49). Der Minister und die Arbeitnehmer sind 45 Kalendertage im Voraus zu benachrichtigen; Konsultationen mit der Gewerkschaft oder den Vertretern der Arbeitnehmer sind erforderlich (Arbeitsgesetzbuch, Art. 49).
- Forderungen: Wiedereinstellung oder Entschädigung (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48), zusätzlich Verdienstausfall; eine gezahlte Abfindung wird dabei angerechnet (Arbeitsgesetzbuch, Art. 48).
- Wohin wenden: Gericht — Zivilkammer des Bezirks- bzw. Stadtgerichts; Öffentlicher Verteidiger (Ombudsmann) Georgiens (Diskriminierung).
- Beweise: Benachrichtigung mit Datum, Stellenpläne vor und nach dem Abbau, offene Stellen und Neueinstellungen auf dieselbe Stelle, Belege über die Abfindung, Anforderung der Begründung.
- Fallen: eine „Vereinbarung der Parteien“ statt einer Kündigung unterschreiben; die Begründung nicht anfordern; nach den Regeln des Arbeitsgesetzbuchs Russlands suchen (2 Monate, offene Stellen, Vorrecht) — im georgischen Arbeitsgesetzbuch gibt es sie nicht.
Unbedingt prüfen
- Benachrichtigung und Abfindung: 30 Tage und mindestens ein Monatsgehalt oder 3 Tage und mindestens zwei Monatsgehälter; zusätzlich nicht genommener Urlaub
- Fristen: Anforderung der Begründung 30 Tage → Antwort 7 Tage → Klage 30 Tage
- Der Personalabbau muss tatsächlich notwendig sein — Neueinstellung auf dieselbe Stelle spricht für einen Scheinabbau; Beweislast beim Arbeitgeber
- Forderungen: Wiedereinstellung oder Entschädigung und Verdienstausfall; besondere Regeln für Massenentlassungen
Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)
საქართველოს შრომის კოდექსი
- მუხლი 47. შრომითი ხელშეკრულების შეწყვეტის საფუძვლები
- მუხლი 48. შრომითი ხელშეკრულების შეწყვეტის წესი
- მუხლი 49. მასობრივი დათხოვნა
- მუხლი 44. საბოლოო ანგარიშსწორება შრომითი ურთიერთობის შეწყვეტისას
- მუხლი 7. მტკიცების ტვირთი
- მუხლი 50. საწარმოს გადაცემა
- მუხლი 4. შრომითი დისკრიმინაციის ცნება
- მუხლი 5. დისკრიმინაციის აკრძალვის ფარგლები
- მუხლი 53. დასაქმებულთა გაერთიანების წევრობის ნიშნით დისკრიმინაციის აკრძალვა