Verbraucherrechte

Annullierung oder Verspätung eines Fluges, Nichtbeförderung: Entschädigung: Was tun nach georgischem Recht

Welche Entschädigung und Unterstützung Ihnen bei Flugannullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung zusteht, für welche Flüge die Regeln gelten und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Was tun

  1. Anwendbarkeit: Die Regeln über Fluggastrechte (Georgien) gelten für Flüge ab Georgien bei jeder Fluggesellschaft (Art. 1); für Flüge nach Georgien nur bei einer georgischen Fluggesellschaft (Art. 1). Voraussetzung ist das rechtzeitige Erscheinen zur Abfertigung (Check-in).
  2. Annullierung: Bei Nichtbeförderung oder Annullierung stehen 250 EUR bis 1.500 km, 400 EUR bei 1.500–3.500 km und 600 EUR über 3.500 km zu (Regeln über Fluggastrechte, Art. 7). Keine Entschädigung besteht bei einer Benachrichtigung mindestens 14 Tage vorher (Art. 5), bei einer späten Benachrichtigung mit einer zumutbaren nahen Alternative (Art. 5) oder wenn der Beförderer unvermeidbare außergewöhnliche Umstände nachweist (Art. 5). Wer nicht an Bord gelassen wurde, erhält die Entschädigung sofort plus Unterstützung (Art. 4).
  3. Verspätung: Verpflegung und Kommunikation stehen bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (1.500–3.500 km) bzw. 4 Stunden (über 3.500 km) zu (Art. 6). Bei einer Verlegung um einen Tag gibt es Hotel und Transfer (Art. 6); ab 5 Stunden besteht das Recht auf Erstattung oder eine alternative Route (Art. 6). Eine Pauschalentschädigung für Verspätung steht nicht zu (Art. 7). Nachgewiesene Verspätungsschäden sind jedoch bis zu 4.694 SDR zu ersetzen (Regeln über die Haftung des Luftbeförderers, Art. 5, Anh. Nr. 3).
  4. Immer: Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen (Regeln über Fluggastrechte, Art. 8) oder eine alternative Route zu gleichen Bedingungen (Art. 8). Die Unterstützung ist kostenlos: Verpflegung, Hotel bei Übernachtung, Transfer und Kommunikation (Art. 9). Gutschein: Die Auszahlung erfolgt in Geld, nicht als Gutschein (Art. 7). Die Regeln der Fluggesellschaft dürfen diese Rechte nicht einschränken (Art. 13); andere Entschädigungen bleiben möglich (Art. 12).
  5. Verfahren: Forderung an den Beförderer → Zivilluftfahrtagentur Georgiens (Kontrolle und Bußgelder) (Art. 3) → Gericht. Die Klage ist innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Landung zu erheben (Regeln über die Haftung des Luftbeförderers, Anh. Nr. 10).
  6. Wohin wenden: Fluggesellschaft → Zivilluftfahrtagentur → Gericht.
  7. Beweise: Ticket, Check-in-Bestätigung, Benachrichtigung über die Annullierung mit Datum, Abflug- und Ankunftszeit, Belege für Verpflegung, Hotel und Taxi, schriftliche Antwort der Fluggesellschaft.
  8. Fallstricke: einem Gutschein zustimmen, ohne vom Anspruch auf Geld zu wissen; feste Euro-Beträge für eine Verspätung verlangen; „Wetter“ oder „Technik“ aufs Wort glauben, denn den Nachweis muss der Beförderer erbringen; bei einem Flug nach Georgien mit einer ausländischen Fluggesellschaft gelten diese Regeln nicht, es ist das Recht des Abflugstaates maßgeblich (für die EU die europäische Verordnung); sich an die Verbraucherschutzagentur statt an die Luftfahrtbehörde wenden.

Unbedingt prüfen

  • feste Entschädigung bei Annullierung oder Nichtbeförderung: 250, 400 oder 600 EUR je nach Entfernung; keine Entschädigung bei Benachrichtigung 14 Tage vorher oder nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen
  • Verspätung: Verpflegung und Kommunikation ab 2, 3 bzw. 4 Stunden, Hotel bei Verlegung um einen Tag, ab 5 Stunden Recht auf Erstattung; eine Pauschalentschädigung für Verspätung gibt es nicht
  • Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen oder alternative Route; Entschädigung in Geld, nicht als Gutschein
  • für wen die Regeln gelten: Flüge ab Georgien bei jeder Fluggesellschaft, Flüge nach Georgien nur bei einer georgischen Fluggesellschaft
  • Beschwerde → Zivilluftfahrtagentur → Gericht (Klage innerhalb von 2 Jahren)

Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)

საქართველოს სამოქალაქო კოდექსი

Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge folgen der geltenden Fassung des Gesetzes — prüfen Sie sie am Text des jeweiligen Artikels.

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