Behörden und Bußgelder
Vollmacht aus dem Ausland für Angelegenheiten in Georgien: Was tun nach georgischem Recht
Wie eine im Ausland erteilte Vollmacht für Angelegenheiten in Georgien beglaubigt, übersetzt und gültig gemacht wird: Wege der Beglaubigung, Sprache, Umfang der Befugnisse, Laufzeit und Widerruf.
Was tun
- Wo beglaubigen: Es gibt zwei Wege. (a) Notarielle Handlungen im Ausland nehmen die Botschaften und Konsulate Georgiens vor (Notariatsgesetz, Art. 42). Deren Dokumente unterliegen nicht der Apostille (Verordnung über die Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille, Art. 4). (b) Lokaler Notar: Ein ausländisches Dokument nimmt der georgische Notar an, wenn es legalisiert oder mit einer Apostille versehen ist (Notariatsgesetz, Art. 55). Eine georgische Apostille bestätigt nur Dokumente, die auf dem Gebiet Georgiens erstellt wurden. Eine ausländische Vollmacht wird im Ausstellungsland apostilliert (Verordnung über die Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille, Art. 2). Eine andere Regelung eines internationalen Vertrags Georgiens hat Vorrang (Notariatsgesetz, Art. 56).
- Form: Die Form des Rechtsgeschäfts richtet sich nach dem Recht des Staates der Vornahme oder nach dem Recht, das auf den Gegenstand anwendbar ist (Gesetz über das internationale Privatrecht, Art. 29). Für die Vollmacht selbst ist die Form des Geschäfts, für das sie erteilt wird, nicht erforderlich, sofern keine besondere Form vorgeschrieben ist (Zivilgesetzbuch, Art. 107). Für Rechte an Grundstücken gelten jedoch die zwingenden Formvorschriften des Staates, in dem das Grundstück liegt (Gesetz über das internationale Privatrecht, Art. 29). Für das Gericht muss die Vollmacht einer natürlichen Person notariell beglaubigt sein (Zivilprozessordnung, Art. 96). In der Praxis verlangen Register, Notare und Banken nur eine notarielle Vollmacht.
- Sprache: Notarielle Handlungen in Georgien erfolgen auf Georgisch (Notariatsgesetz, Art. 6). Bei einer Verwaltungsbehörde (Register, Haus der Justiz) ist eine notariell beglaubigte Übersetzung innerhalb der von der Behörde festgelegten Frist vorzulegen, mindestens 3 Tage (Allgemeiner Verwaltungskodex, Art. 73). Am besten legen Sie gleich einen zweisprachigen Text oder eine beglaubigte Übersetzung vor.
- Befugnisse genau benennen: Klage, Vergleich, Klageverzicht, Anfechtung und Empfang des Zugesprochenen sind nur dann umfasst, wenn sie ausdrücklich genannt werden (Zivilprozessordnung, Art. 98). Die Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Vertreter ist nur mit einer besonderen Befugnis in der Vollmacht möglich (Zivilgesetzbuch, Art. 1449). Nennen Sie außerdem den Gegenstand (Katasternummer), das Recht zum Geldempfang und die Befugnis zur Unterzeichnung eines Vertrags. Bei einem Geschäft durch einen Vertreter prüft der Notar dessen Befugnisse (Notariatsgesetz, Art. 48).
- Laufzeit und Risiken: Die Vollmacht erlischt durch Ablauf der Frist, Widerruf, Tod des Vollmachtgebers oder Erfüllung (Zivilgesetzbuch, Art. 109). Geben Sie deshalb die Laufzeit an. Eine widerrufene Vollmacht ist dem Vertreter mitzuteilen. Ausländer erhalten notarielle Leistungen gleichberechtigt mit Staatsbürgern (Notariatsgesetz, Art. 54).
- Beweise: Pass des Vollmachtgebers, Daten des Vertreters, Unterlagen zum Objekt (Katasternummer, Auszug aus dem Register); bei einer Erbschaft die Daten des Erblassers; bei einem ausländischen Notar die Apostille und die notarielle georgische Übersetzung.
- Fallen: Eine allgemeine Vollmacht „für alle Angelegenheiten“ ohne ausdrücklich genannte Befugnisse gibt kein Recht, Klage zu erheben, Berufung einzulegen, einen Vergleich zu schließen oder Geld zu empfangen. Die Angabe „ohne Frist, gilt ein Jahr“ stammt aus dem Zivilgesetzbuch Russlands; im georgischen Zivilgesetzbuch gibt es sie nicht. Die Frist muss daher in der Vollmacht selbst angegeben werden.
Unbedingt prüfen
- Zwei Wege: georgische Konsulate (ohne Apostille) oder ausländischer Notar mit Apostille bzw. Legalisation (sofern ein internationaler Vertrag nichts anderes vorsieht).
- Übersetzung ins Georgische mit notarieller Beglaubigung für Behörden und Notar.
- Besondere Befugnisse (Klage, Anfechtung, Geldempfang, Erbausschlagung) werden ausdrücklich angegeben.
- Laufzeit der Vollmacht und ihr Widerruf.
Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)
ნოტარიატის შესახებ
- მუხლი 56. საერთაშორისო ხელშეკრულებებისა და შეთანხმებების მოქმედება
- მუხლი 6. სანოტარო მოქმედების ენა
- მუხლი 48. პირის ვინაობის, უფლებამოსილებისა და ქმედუნარიანობის დადგენა, წარმომადგენლის უფლებამოსილების შემოწმება და დოკუმენტების გამოთხოვა
- მუხლი 42. სანოტარო მოქმედებები, რომლებსაც ასრულებენდიპლომატიური წარმომადგენლობებისა და საკონსულო დაწესებულებების თანამდებობის პირები
საქართველოს ზოგადი ადმინისტრაციული კოდექსი
საერთაშორისო კერძო სამართლის შესახებ
საქართველოს სამოქალაქო კოდექსი
- მუხლი 107. წარმომადგენლობითი უფლებამოსილება
- მუხლი 1449. სამკვიდროზე უარის თქმა წარმომადგენლის მეშვეობით
- მუხლი 109. წარმომადგენლობითი უფლებამოსილების შეწყვეტის საფუძვლები
- მუხლი 103. ცნება
- მუხლი 111. გარიგების დადება წარმომადგენლობითი უფლებამოსილების გარეშე
- მუხლი 104. გარიგების შედეგების ადრესატი წარმომადგენლობისას
- მუხლი 110. წარმომადგენლის ვალდებულება უფლებამოსილების გაქარწყლებისას